AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STUNTTEAM.COM GMBH (01.06.2022)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche von Stuntteam.com GmbH durchgeführten Leistungen, wie Stuntkoordinationsarbeiten, Firmenevents und Stunt- und pyrotechnischen Arbeiten. Die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen und finden nur dann Anwendung, wenn dies zuvor schriftlich mit der Stuntteam.com GmbH vereinbart wurde.
2. Auftragsbestätigung/Vertragsschluss
Mit Unterschrift des Auftraggebers auf dem schriftlichen Angebot der Stuntteam.com GmbH kommt der Dienstvertrag zustande. Die Leistungen der Stuntteam.com GmbH gelten ab diesem Zeitpunkt als rechtsverbindlich vereinbart. Sämtliche Leistungen werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch die Stuntteam.com GmbH erbracht.
3. Auftragsstornierung (-kündigung) / Verschiebung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung von Seiten des Auftraggebers bis 96 Stunden (4 Tagen) vor Durchführung der vereinbarten Leistungen der Stuntteam.com GmbH wird keine Stornierungsgebühr fällig.
Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers weniger als 96 Stunden (4 Tagen) vor Durchführung der Leistungen durch die Stuntteam.com GmbH werden 80% des vereinbarten Betrages fällig. Erfolgt die Stornierung seitens des Auftraggebers weniger als 72 Stunden (3 Tagen) vor Durchführung der Leistungen durch die Stuntteam.com GmbH oder erfolgt die Absage seitens des Auftraggebers unmittelbar am Drehort, wird der gesamte vereinbarte Betrag zur Zahlung fällig. Fällt die vereinbarte Leistung der Stuntteam.com GmbH ersatzlos aufgrund von Umständen weg, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so hat der Auftraggeber 100% des vereinbarten Betrages zu zahlen.
In allen oben genannten Fällen hat der Auftraggeber zusätzlich sämtliche von der Stuntteam.com GmbH bereits verauslagte Kosten (unter anderem auch für Requisiten) zu erstatten.
4. Rücktrittsrecht der Stuntteam.com GmbH
Bei kurzfristiger Drehplanänderung (48 Std. vorher) oder Veranstaltungsverschiebung durch den Auftraggeber ist die Stuntteam.com GmbH berechtigt vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden 80% der Auftragsumme in Rechnung gestellt.
Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verschieben, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein solcher liegt unter anderem dann vor, wenn die Durchführung der vereinbarten Leistung(en) aus einem von der Stuntteam.com GmbH nicht zu vertretenden Grund oder aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist. Die Stuntteam.com GmbH wird in einem solchen Fall dem Auftraggeber einen Ersatztermin anbieten.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erstattung der bei ihm angefallenen Kosten.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der Stuntteam.com GmbH alle für die Stuntteam.com GmbH relevanten Dispositionsänderungen unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat alle Termine für Motivbesichtigungen mit der Stuntteam.com GmbH mindestens 72 Stunden im Voraus abzusprechen.
Werden Motivtermine – unabhängig vom Grund - nicht wahrgenommen oder innerhalb von 2 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Motivtermin nicht abgesagt, ist die Stuntteam.com GmbH berechtigt, dem Auftraggeber einen pauschalen Aufwendungsersatz von pauschal € 150,-- in Rechnung zu stellen.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, der Stuntteam.com GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Auftraggeber stellt ausreichend Getränke, sowie Verpflegung ab einer Einsatzzeit (Probe & Show/Dreh) von mindestens 4 Std. zur Verfügung. Ab einer Einsatzzeit von mindestens 5 Std. stellt der Auftraggeber eine warme Mahlzeit zur Verfügung. Falls vom Stuntteam.com GmbH als notwendig angesehen, stellt der Auftraggeber ausreichend Unterkünfte zur Verfügung. Diese dürfen ohne Absprache nicht weiter als maximal 20 km vom Einsatzort entfernt sein.
Der ausreichende Versicherungsschutz aller Darsteller bzw. Teilnehmer während der Dreharbeiten am Set oder anlässlich einer Veranstaltung obliegt dem Auftraggeber.
Bei Flugreisen gehen sämtliche Reise-, Hotel- und Transportkosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Flügen länger als 5 Stunden verpflichtet sich der Auftraggeber, allen im Auftrag enthaltenen Mitarbeitern der Stuntteam.com GmbH, mindestens Premium Economy Flüge zu buchen. Bei Flügen länger als 9 Stunden verpflichtet sich der Auftraggeber Business Class
Flüge für alle im Auftrag enthaltenen Mitarbeiter zu buchen. Unabhängig von Klasse und Dauer der Flüge, verpflichtet sich der Auftraggeber - soweit vorhanden – nur Direktflüge zu buchen.
6. Sicherheitsvoraussetzungen
Der Auftraggeber hat während der gesamten Dauer der Leistungserbringung durch die Stuntteam.com GmbH sämtliche Anweisungen der Mitarbeiter der Stuntteam.com GmbH zu befolgen. Ferner haben der Auftraggeber und seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sich so zu verhalten, dass kein Mitarbeiter der Stuntteam.com GmbH gefährdet werden.
7. Versicherung
Jeder Mitarbeiter der Stuntteam.com GmbH ist über unsere Haftpflichtversicherung (laut jedem Angebot angehängter Haftpflichtversicherungsbestätigung) versichert.
Motiv- sowie sonstige Schäden die bei Durchführung von Stunt- und Pyrotechnischen Arbeiten entstehen, werden vom Auftraggeber ausreichend versichert.
8. Haftung
Die Haftung der Stuntteam.com GmbH für direkte Sach- und Personenschäden ist dem Grunde nach auf die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Leistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden beschränkt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Von der vorgenannten Haftungsbeschränkung ausgenommen sind solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) durch die Stuntteam.com GmbH beruhen.
Die Stuntteam GmbH kann im Einzelfall individuelle Haftungsvereinbarungen mit dem Auftraggeber schließen, die dann dieser Vereinbarung vorgehen.
Sofern die Stuntteam.com GmbH aus Gesetz oder nach diesem Vertrag haftet, ist die Haftung beschränkt auf (1) den Haftungsbetrag aus der bestehenden Haftpflichtversicherung der Stuntteam GmbH oder (2) den an die Stuntteam.com GmbH von ihrem Versicherer für den jeweiligen Haftungsfall gezahlten Betrag, sofern dieser niedriger ist.
9. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Darüber hinaus haftet die Stuntteam.com GmbH nicht im Falle höherer Gewalt (Force Majeure). Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB ist jedes Ereignis außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden Kontrolle der Stuntteam.com GmbH (einschließlich - unter anderem - Arbeitskämpfe, staatliche Maßnahmen, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Krieg oder Kampfhandlungen, Aufstände, Unruhen). Wenn die Stuntteam.com GmbH von einem Umstand höherer Gewalt Kenntnis erhält, der dazu führt oder möglicherweise dazu führen wird, dass die Stuntteam.com GmbH ihren Verpflichtungen nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig wird erfüllen können, so wird die Stuntteam.com GmbH den Auftraggeber unverzüglich hierüber sowie über die voraussichtliche Dauer der aus der höheren Gewalt resultierenden Nicht- oder verspäteten Erfüllung unterrichten.
10. Foto- und Videonutzung
Video, Fotodokumentation, original Filmausschnitte sowie Event-Video Dokumentationen dürfen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, von der Stuntteam.com GmbH für Eigenwerbung genutzt werden. Die Stuntteam.com GmbH verpflichtet sich, kein Filmmaterial vor der offiziellen Veröffentlichung durch die Auftraggeber/-in auf öffentlich zugänglichen Internetplattformen, allen sozialen Plattformen, in Form von DVD oder Demobändern zu präsentieren. Wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung geregelt, darf die Stuntteam.com GmbH eigene Foto/Filmaufnahmen zu Schulungs- bzw. Eigenwerbung nutzen.
11. Stuntkoordination
In Sicherheitsfragen hat der Stuntkoordinator das Recht, den Stunt abzusagen oder zu unterbrechen, wenn Gefahr für Mitarbeiter oder andere am Set/ Veranstaltungsgelände befindliche Personen besteht. Die Größe und Art der Gefahr spielt hierbei keine Rolle. Die subjektive Meinung des Stuntkoordinators genügt, um eine Gefahr festzustellen. Wenn nur eine Einzelperson gebucht wird, übernimmt diese automatisch alle Rechte und Pflichten eines Stuntkoordinators. Ausnahme ist eine Teamunterstützungsbuchung, bei der ein verantwortlicher Stuntkoordinator gestellt wird.
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12. Datenschutz
Die Stuntteam.com GmbH wird alle Produktionsdaten (Drehbuch, Shotlist, Diposition, etc.) ausschließlich für interne Zwecke speichern und sie nicht an Dritte weitergeben (ausgenommen hiervon ist die Versicherung der Stuntteam.com GmbH).
13. Namensnennung
Im Abspann muss die Stuntteam.com GmbH als ausführendes Stuntteam.com GmbH aufgeführt werden. Der Name der Stuntteam.com GmbH darf weder abgekürzt oder in anderer Form in Abspann genannt werden.
14. Beratungsleistungen
Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, für Beratungstätigkeiten entweder auf Stundenbasis oder nach Arbeitsschritten (Konzepterstellung, Vorstellung des Konzepts; weitere Beratungsleistungen, Umsetzung des Konzepts und Erstellung von Gefahrenanalysen) abzurechnen.
15. Vergütung Arbeitstag
Die Grundvergütung für einen 10 Std. Arbeitstag inkl. aller Pausen und Standby-Zeiten ergibt sich aus dem Angebot. Zur Berechnung der Arbeitszeit gilt:
15.1. Bei Produktionen in Köln beginnt und endet der Arbeitstag an der Produktionsstätte.
15.2. Bei Produktionen außerhalb von Köln, beginnt und endet der Arbeitstag in 40789 Monheim oder an der Unterkunft (z.B. Hotel) am Produktionsort.
15.3. Überstunden werden wie in Punkt 16 beschrieben vergütet.
16. Zuschläge Arbeitstag
Sonn- und Feiertagszuschläge: 50 % des jeweiligen angebotenen Tageshonorars Mehrarbeit über die in Punkt 15 vereinbarte Arbeitszeit hinaus, werden mit 20% der Tagesgage pro Stunde berechnet.
17. Vergütung Reisetage / Off-Tage
Die Grundvergütung für einen Reisetag / Off-Tag beträgt die jeweilige Angebote Gage.
17.1. Reisetag definiert sich als reine Beförderung des Auftragnehmers zum Produktionsort bzw. zu seiner Unterkunft.
17.2 Ein Off-Tag definiert sich als reiner Ruhetag am jeweiligen Produktionsort. Hotel- und Reisekosten sowie Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
18. Fahrtkosten
Bei Motivbesichtigungen und Einsätzen berechnet die Stuntteam GmbH € 0,40 / km ab 40789 Monheim, bzw. die Fahrtkosten der gebuchten Stunt(wo)men ab deren Wohnsitz.
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19. Preise für die Leistungen/Zahlungsbedingungen
Der Preis für die von der Stuntteam.com GmbH zu erbringende(n) Leistung(en) ergibt sich aus dem bestätigten Angebot der Stuntteam.com GmbH.
Werden während der Durchführung der Leistungen Mehrkosten absehbar, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, so zeigt die Stuntteam.com GmbH diese unverzüglich an und rechnet sie ab. In diesem Falle wird die getroffene Vereinbarung entsprechend mündlich mitgeteilt oder schriftlich ergänzt.
Alle Rechnungen sind zahlbar binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
Ab Fälligkeit berechnet die Stuntteam GmbH 8% Zinsen über dem jeweils gültigen Leitzins der EZB.
20. Rechteabtretung
Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, die Abtretung der Rechte an den erbrachten Leistungen solange zurückzubehalten, bis der Auftraggeber sämtliche Rechnungen bezahlt hat, welche die Stuntteam.com GmbH ihm gegenüber fällig gestellt hat.
21. Foto- und Filmaufnahmen
Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, im Rahmen ihrer Leistungserbringung Foto- oder Filmaufnahmen anzufertigen und diese in allen Medien (Facebook, Instagram, Printmedien, Webseiten etc.) zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen. Der Auftraggeber räumt der Stuntteam.com GmbH hierzu die für diesen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Veröffentlichungsrecht) unentgeltlich ein. Die Stuntteam.com GmbH hat das Recht, die ihr so übertragenen Rechte auch auf Dritte zu übertragen.
22. Datenschutz
Die Stuntteam.com GmbH wird die persönlichen Daten des Auftraggebers ausschließlich für interne Zwecke speichern und sie nicht an Dritte weitergeben (ausgenommen hiervon ist die Versicherung der Stuntteam.com GmbH). Der Auftraggeber erklärt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung sein ausdrückliches Einverständnis zur Datenspeicherung.
23. Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB. Unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch solche ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind.
24. Schriftformerfordernis
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und der Schriftform.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Monheim am Rhein.