AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER STUNTTEAM.COM GMBH
Stand: 12.01.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche
Leistungen der Stuntteam.com GmbH, insbesondere Stuntkoordination, Stunt- und
Pyrotechnikleistungen, Event- und Produktionsdienstleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden
keine Anwendung, es sei denn, die Stuntteam.com GmbH hat deren Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber
zustande.
Die Leistungen werden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.
3. Stornierung / Verschiebung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung bis 96 Stunden vor Leistungsbeginn fallen keine Stornokosten an.
Bei Stornierung weniger als 96 Stunden vor Leistungsbeginn werden 80 % der
vereinbarten Vergütung fällig.
Bei Stornierung weniger als 72 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Absage am
Einsatzort wird die volle Vergütung (100 %) fällig.
Unabhängig davon sind sämtliche bereits entstandenen oder verauslagten Kosten,
insbesondere für Material, Requisiten, Fremdleistungen, Reise- und Transportkosten,
vollständig zu erstatten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden
entstanden ist. Der Stuntteam.com GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
4. Rücktrittsrecht der Stuntteam.com GmbH
Bei kurzfristigen Drehplanänderungen, Terminverschiebungen oder sonstigen
wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistung weniger als 48 Stunden vor
Leistungsbeginn ist die Stuntteam.com GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten und verauslagte
Fremdleistungen berechnet, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, Leistungen zu verschieben oder abzubrechen,
sofern ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen
Anordnungen, Sicherheitsbedenken oder Umständen, die sie nicht zu vertreten hat.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind in diesem Fall vom
Auftraggeber zu vergüten. Ein Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten des Auftraggebers
besteht nicht.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert die Stuntteam.com GmbH unverzüglich über alle relevanten
Dispositionsänderungen.
Motivbesichtigungen sind mindestens 72 Stunden vorher abzustimmen. Nicht
wahrgenommene oder kurzfristig weniger als 2 Stunden vorher abgesagte Termine
berechtigen zur Berechnung einer Aufwandspauschale von 250,00 EUR. Der Nachweis
eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber Getränke sowie bei Einsatzzeiten ab
4 Stunden eine angemessene Verpflegung und ab 5 Stunden eine warme Mahlzeit.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Unterkünfte bereitzustellen und dürfen ohne
Zustimmung nicht weiter als 20 km vom Einsatzort entfernt liegen.
Der Auftraggeber gewährleistet ausreichenden Versicherungsschutz für alle Darsteller und
Teilnehmer.
Reise-, Hotel- und Transportkosten trägt der Auftraggeber. Bei Flugreisen über 5 Stunden
ist mindestens Premium Economy, über 9 Stunden Business Class zu buchen. Direktflüge
sind, sofern verfügbar, verpflichtend.
6. Sicherheitsbestimmungen
Während der Leistungserbringung sind die Anweisungen der Stuntteam.com GmbH und
des Stuntkoordinators zwingend zu befolgen.
Der Stuntkoordinator entscheidet nach fachlichem Ermessen über Unterbrechung oder
Absage von Stunts, wenn Sicherheitsrisiken bestehen.
7. Versicherung
Mitarbeiter der Stuntteam.com GmbH sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung
abgesichert.
Schäden an Motiv, Produktion oder sonstigen Objekten müssen vom Auftraggeber
ausreichend versichert werden.
8. Haftung
Die Stuntteam.com GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
auch durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist
die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden oder
Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt.
Soweit eine Haftung besteht, ist diese der Höhe nach auf die Deckungssumme der
bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der Stuntteam.com GmbH begrenzt.
Individuelle vertragliche Haftungsvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, z. B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks
oder Pandemien, entbinden die Stuntteam.com GmbH für die Dauer der Störung von der
Leistungspflicht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10. Foto- und Videonutzung
Sofern nicht anders vereinbart, darf die Stuntteam.com GmbH Foto- und Filmaufnahmen
der Leistungen zu Eigenwerbezwecken nutzen. Eine Veröffentlichung vor offizieller
Freigabe des Auftraggebers erfolgt nicht.
11. Namensnennung
Die Stuntteam.com GmbH ist im Abspann als „Stuntteam.com GmbH“ zu nennen.
Abweichende Schreibweisen oder Abkürzungen sind unzulässig.
12. Vergütung / Arbeitszeit
Die Vergütung ergibt sich aus dem bestätigten Angebot.
Ein Arbeitstag umfasst 10 Stunden inklusive Pausen, Standby, Proben,
Sicherheitsbesprechungen und Umbauten.
Überstunden werden mit 20 % der Tagesgage pro Stunde berechnet.
Sonn- und Feiertagszuschläge betragen 50 % der Tagesgage.
Reise- und Off-Tage werden mit der vereinbarten Tagesgage vergütet.
13. Fahrtkosten
Fahrtkosten werden mit 0,45 EUR/km berechnet. Maßgeblich ist der jeweils weiter
entfernte Ausgangsort, also 40789 Monheim oder der Wohnort des eingesetzten
Stuntpersonals.
14. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.
Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.
15. Vorbehalt der Nutzungsrechte
Die Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungen, Konzepten, Aufnahmen, Planungen
oder sonstigen Arbeitsergebnissen der Stuntteam.com GmbH erfolgt erst nach
vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis.
Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die
Datenschutzerklärung der Stuntteam.com GmbH.
17. Textform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, z. B. E-Mail.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche
Regelung.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Monheim am Rhein.
20. Besondere Bedingungen für Produktionen und Gesamtleistungen
Die Stuntteam.com GmbH kann Leistungen auch als ausführender Auftragnehmer oder
Produzent für Gesamtproduktionen, Werbefilme, Events oder sonstige
Medienproduktionen erbringen.
Planung und Durchführung der technischen Umsetzung erfolgen eigenverantwortlich durch
die Stuntteam.com GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Der Auftraggeber tritt in diesen Fällen ausschließlich als Besteller auf und übernimmt
keine Verantwortung für die technische Durchführung, soweit diese nicht ausdrücklich
vertraglich übernommen wurde.
Diese besonderen Bedingungen gelten insbesondere bei Filmproduktionen,
Fernsehproduktionen, Werbefilmen, Events, Live-Shows sowie bei allen technisch oder
körperlich risikobehafteten Leistungen.
Die nachfolgenden §§ 21–31 stellen besondere Regelungen für Stunts, Spezialeffekte,
Produktionen und risikobehaftete Leistungen dar. Im Falle von Widersprüchen gehen diese
besonderen Bestimmungen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
21. Stunts, Spezialeffekte und risikobehaftete Leistungen
Für Stunts, Spezialeffekte, Produktionen und sonstige risikobehaftete Leistungen gilt
ergänzend § 8 dieser AGB.
Die Durchführung erfolgt ausschließlich nach fachlichem Ermessen der Stuntteam.com
GmbH bzw. des Stuntkoordinators.
Leistungen können jederzeit geändert, unterbrochen oder abgebrochen werden, sofern
Sicherheitsrisiken bestehen.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder
Vergütungsminderung.
22. Teilnahme von Darstellern, Influencern und sonstigen Personen
Die Teilnahme von Darstellern, Kandidaten, Influencern, Basejumpern, Sportlern oder
sonstigen Personen erfolgt freiwillig und nach vorheriger Risikoaufklärung.
Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, vor Durchführung der Leistung Einverständnis-
und Haftungsfreistellungserklärungen der Teilnehmer zu verlangen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Teilnehmer ausreichend versichert sind, sofern
nichts anderes vereinbart wurde.
23. Einsatz von Fremdfirmen und externen Betreibern
Werden zur Durchführung der Leistung externe Dienstleister oder Betreiber eingesetzt,
insbesondere Ballonbetreiber, Luftfahrzeugbetreiber, Drohnenpiloten, Kranfirmen,
Riggingfirmen, Pyrotechnikfirmen, Locations oder sonstige Fremdgewerke, so erfolgt
deren Einsatz im eigenen Verantwortungsbereich dieser Unternehmen.
Die Stuntteam.com GmbH haftet für Leistungen Dritter nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen und nur bei nachgewiesenem Auswahlverschulden.
Eine gesamtschuldnerische Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Verantwortung für luftfahrtrechtliche, sicherheitstechnische oder behördliche
Vorgaben liegt beim jeweiligen Betreiber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
24. Wetter, Genehmigungen und höhere Gewalt bei Produktionen
Die Durchführung von Stunts, Produktionen oder Spezialeffekten kann von
Wetterbedingungen, behördlichen Genehmigungen, technischen Freigaben oder
sicherheitsrelevanten Umständen abhängig sein.
Kann eine Leistung aus diesen Gründen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden,
bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene
Kosten bestehen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtdurchführung besteht nicht.
25. Versicherungen bei Produktionen und Spezialaktionen
Je nach Art der Produktion kann der Abschluss einer gesonderten Produktions-,
Veranstaltungs- oder Spezialversicherung erforderlich sein.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist eine solche Versicherung nicht
Bestandteil des Angebots der Stuntteam.com GmbH.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Notwendigkeit eines erweiterten
Versicherungsschutzes zu prüfen und diesen auf eigene Kosten abzuschließen, sofern
nichts anderes vereinbart wurde.
26. Haftungsbegrenzung bei risikobehafteten Produktionen
Für Stunts, Spezialeffekte, Produktionen und sonstige risikobehaftete Leistungen gilt
ergänzend § 8 dieser AGB.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden und auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der
Stuntteam.com GmbH begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt.
27. Kein Erfolg geschuldet / Dienstleistung
Die Leistungen der Stuntteam.com GmbH erfolgen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611
ff. BGB.
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Gelingen eines Stunts, einer Aufnahme, eines
Drehs, einer technischen Konstruktion oder einer Produktion, wird nicht geschuldet, sofern
dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Stuntteam.com GmbH schuldet ausschließlich die fachgerechte Planung und
Durchführung nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der geltenden
Sicherheitsstandards.
28. Sicherheitsentscheidungen und Abbruchrecht
Die Stuntteam.com GmbH bzw. der verantwortliche Stuntkoordinator ist jederzeit
berechtigt, Leistungen zu ändern, zu unterbrechen oder vollständig abzubrechen, wenn
nach fachlichem Ermessen Sicherheitsrisiken bestehen oder eine sichere Durchführung
nicht gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei Stunts, Spezialeffekten, Luftfahrteinsätzen, Höhenarbeiten,
Wasserstunts, Pyrotechnik, Rigging, Kran- und Hebeeinsätzen, der Verwendung von
Fahrzeugen, Fluggeräten oder Spezialkonstruktionen sowie bei Einsätzen mit Darstellern,
Kandidaten oder externen Teilnehmern.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz,
Minderung, Vertragsstrafe oder sonstige Ansprüche gegen die Stuntteam.com GmbH.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind in jedem Fall zu vergüten.
29. Produktionsrisiko / Durchführbarkeit
Die Durchführung von Stunts, Spezialeffekten, technischen Konstruktionen, Dreharbeiten
oder Veranstaltungen kann von äußeren Umständen abhängig sein, insbesondere von
Wetterbedingungen, Genehmigungen, behördlichen Auflagen, technischen Freigaben,
Sicherheitsbewertungen, gesundheitlicher Eignung von Teilnehmern oder Verfügbarkeit
von Personal oder Material.
Das Risiko, dass eine geplante Leistung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden
kann, trägt der Auftraggeber, sofern die Stuntteam.com GmbH dies nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht hat.
In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie
entstandene Kosten bestehen.
30. Produktionsausfall / Drehabbruch / Terminverschiebung
Kommt es zu Drehabbrüchen, Terminverschiebungen, Produktionsunterbrechungen oder
Ausfällen, die nicht von der Stuntteam.com GmbH zu vertreten sind, bleibt der
Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
Dies gilt insbesondere bei Wetterausfall, Erkrankung von Darstellern, Ausfall von
Produktion oder Location, fehlenden Genehmigungen, technischen Defekten fremder
Geräte, Entscheidungen der Produktion, Sicherheitsbedenken, behördlichen Untersagungen
oder höherer Gewalt.
Die Stuntteam.com GmbH haftet nicht für Produktionsausfälle, Drehverzögerungen oder
daraus entstehende Kosten.
31. Erweiterte Haftungsbegrenzung bei Stunts und Spezialproduktionen
Bei Stunts, Spezialeffekten, Luftfahrteinsätzen, Events, Werbefilmen,
Fernsehproduktionen und sonstigen risikobehafteten Leistungen ist die Haftung der
Stuntteam.com GmbH, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Eine Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare
Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt.
