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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER STUNTTEAM.COM GMBH

Stand: 12.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche

Leistungen der Stuntteam.com GmbH, insbesondere Stuntkoordination, Stunt- und

Pyrotechnikleistungen, Event- und Produktionsdienstleistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden

keine Anwendung, es sei denn, die Stuntteam.com GmbH hat deren Geltung ausdrücklich

schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber

zustande.

Die Leistungen werden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.

3. Stornierung / Verschiebung durch den Auftraggeber

Bei Stornierung bis 96 Stunden vor Leistungsbeginn fallen keine Stornokosten an.

Bei Stornierung weniger als 96 Stunden vor Leistungsbeginn werden 80 % der

vereinbarten Vergütung fällig.

Bei Stornierung weniger als 72 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Absage am

Einsatzort wird die volle Vergütung (100 %) fällig.

Unabhängig davon sind sämtliche bereits entstandenen oder verauslagten Kosten,

insbesondere für Material, Requisiten, Fremdleistungen, Reise- und Transportkosten,

vollständig zu erstatten.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden

entstanden ist. Der Stuntteam.com GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens

vorbehalten.

4. Rücktrittsrecht der Stuntteam.com GmbH

Bei kurzfristigen Drehplanänderungen, Terminverschiebungen oder sonstigen

wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistung weniger als 48 Stunden vor

Leistungsbeginn ist die Stuntteam.com GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In 

diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten und verauslagte

Fremdleistungen berechnet, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, Leistungen zu verschieben oder abzubrechen,

sofern ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen

Anordnungen, Sicherheitsbedenken oder Umständen, die sie nicht zu vertreten hat.

Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind in diesem Fall vom

Auftraggeber zu vergüten. Ein Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten des Auftraggebers

besteht nicht.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber informiert die Stuntteam.com GmbH unverzüglich über alle relevanten

Dispositionsänderungen.

Motivbesichtigungen sind mindestens 72 Stunden vorher abzustimmen. Nicht

wahrgenommene oder kurzfristig weniger als 2 Stunden vorher abgesagte Termine

berechtigen zur Berechnung einer Aufwandspauschale von 250,00 EUR. Der Nachweis

eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber Getränke sowie bei Einsatzzeiten ab

4 Stunden eine angemessene Verpflegung und ab 5 Stunden eine warme Mahlzeit.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Unterkünfte bereitzustellen und dürfen ohne

Zustimmung nicht weiter als 20 km vom Einsatzort entfernt liegen.

Der Auftraggeber gewährleistet ausreichenden Versicherungsschutz für alle Darsteller und

Teilnehmer.

Reise-, Hotel- und Transportkosten trägt der Auftraggeber. Bei Flugreisen über 5 Stunden

ist mindestens Premium Economy, über 9 Stunden Business Class zu buchen. Direktflüge

sind, sofern verfügbar, verpflichtend.

6. Sicherheitsbestimmungen

Während der Leistungserbringung sind die Anweisungen der Stuntteam.com GmbH und

des Stuntkoordinators zwingend zu befolgen.

Der Stuntkoordinator entscheidet nach fachlichem Ermessen über Unterbrechung oder

Absage von Stunts, wenn Sicherheitsrisiken bestehen.

7. Versicherung

Mitarbeiter der Stuntteam.com GmbH sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung

abgesichert.

Schäden an Motiv, Produktion oder sonstigen Objekten müssen vom Auftraggeber

ausreichend versichert werden.

8. Haftung

Die Stuntteam.com GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

auch durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist

die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden oder

Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bleibt unberührt.

Soweit eine Haftung besteht, ist diese der Höhe nach auf die Deckungssumme der

bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der Stuntteam.com GmbH begrenzt.

Individuelle vertragliche Haftungsvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, z. B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks

oder Pandemien, entbinden die Stuntteam.com GmbH für die Dauer der Störung von der

Leistungspflicht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Foto- und Videonutzung

Sofern nicht anders vereinbart, darf die Stuntteam.com GmbH Foto- und Filmaufnahmen

der Leistungen zu Eigenwerbezwecken nutzen. Eine Veröffentlichung vor offizieller

Freigabe des Auftraggebers erfolgt nicht.

11. Namensnennung

Die Stuntteam.com GmbH ist im Abspann als „Stuntteam.com GmbH“ zu nennen.

Abweichende Schreibweisen oder Abkürzungen sind unzulässig.

12. Vergütung / Arbeitszeit

Die Vergütung ergibt sich aus dem bestätigten Angebot.

Ein Arbeitstag umfasst 10 Stunden inklusive Pausen, Standby, Proben,

Sicherheitsbesprechungen und Umbauten.

Überstunden werden mit 20 % der Tagesgage pro Stunde berechnet.

Sonn- und Feiertagszuschläge betragen 50 % der Tagesgage.

Reise- und Off-Tage werden mit der vereinbarten Tagesgage vergütet.

13. Fahrtkosten

Fahrtkosten werden mit 0,45 EUR/km berechnet. Maßgeblich ist der jeweils weiter

entfernte Ausgangsort, also 40789 Monheim oder der Wohnort des eingesetzten

Stuntpersonals.

14. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.

Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.

15. Vorbehalt der Nutzungsrechte

Die Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungen, Konzepten, Aufnahmen, Planungen

oder sonstigen Arbeitsergebnissen der Stuntteam.com GmbH erfolgt erst nach

vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem jeweiligen

Vertragsverhältnis.

Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen

Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die

Datenschutzerklärung der Stuntteam.com GmbH.

17. Textform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, z. B. E-Mail.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar

sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche

Regelung.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Monheim am Rhein.

20. Besondere Bedingungen für Produktionen und Gesamtleistungen

Die Stuntteam.com GmbH kann Leistungen auch als ausführender Auftragnehmer oder

Produzent für Gesamtproduktionen, Werbefilme, Events oder sonstige

Medienproduktionen erbringen.

Planung und Durchführung der technischen Umsetzung erfolgen eigenverantwortlich durch

die Stuntteam.com GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

Der Auftraggeber tritt in diesen Fällen ausschließlich als Besteller auf und übernimmt

keine Verantwortung für die technische Durchführung, soweit diese nicht ausdrücklich

vertraglich übernommen wurde.

Diese besonderen Bedingungen gelten insbesondere bei Filmproduktionen,

Fernsehproduktionen, Werbefilmen, Events, Live-Shows sowie bei allen technisch oder

körperlich risikobehafteten Leistungen.

Die nachfolgenden §§ 21–31 stellen besondere Regelungen für Stunts, Spezialeffekte,

Produktionen und risikobehaftete Leistungen dar. Im Falle von Widersprüchen gehen diese

besonderen Bestimmungen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.

21. Stunts, Spezialeffekte und risikobehaftete Leistungen

Für Stunts, Spezialeffekte, Produktionen und sonstige risikobehaftete Leistungen gilt

ergänzend § 8 dieser AGB.

Die Durchführung erfolgt ausschließlich nach fachlichem Ermessen der Stuntteam.com

GmbH bzw. des Stuntkoordinators.

Leistungen können jederzeit geändert, unterbrochen oder abgebrochen werden, sofern

Sicherheitsrisiken bestehen.

Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder

Vergütungsminderung.

22. Teilnahme von Darstellern, Influencern und sonstigen Personen

Die Teilnahme von Darstellern, Kandidaten, Influencern, Basejumpern, Sportlern oder

sonstigen Personen erfolgt freiwillig und nach vorheriger Risikoaufklärung.

Die Stuntteam.com GmbH ist berechtigt, vor Durchführung der Leistung Einverständnis-

und Haftungsfreistellungserklärungen der Teilnehmer zu verlangen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Teilnehmer ausreichend versichert sind, sofern

nichts anderes vereinbart wurde.

23. Einsatz von Fremdfirmen und externen Betreibern

Werden zur Durchführung der Leistung externe Dienstleister oder Betreiber eingesetzt,

insbesondere Ballonbetreiber, Luftfahrzeugbetreiber, Drohnenpiloten, Kranfirmen,

Riggingfirmen, Pyrotechnikfirmen, Locations oder sonstige Fremdgewerke, so erfolgt

deren Einsatz im eigenen Verantwortungsbereich dieser Unternehmen.

Die Stuntteam.com GmbH haftet für Leistungen Dritter nur im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen und nur bei nachgewiesenem Auswahlverschulden.

Eine gesamtschuldnerische Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Verantwortung für luftfahrtrechtliche, sicherheitstechnische oder behördliche

Vorgaben liegt beim jeweiligen Betreiber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart

wurde.

24. Wetter, Genehmigungen und höhere Gewalt bei Produktionen

Die Durchführung von Stunts, Produktionen oder Spezialeffekten kann von

Wetterbedingungen, behördlichen Genehmigungen, technischen Freigaben oder

sicherheitsrelevanten Umständen abhängig sein.

Kann eine Leistung aus diesen Gründen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden,

bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene

Kosten bestehen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtdurchführung besteht nicht.

25. Versicherungen bei Produktionen und Spezialaktionen

Je nach Art der Produktion kann der Abschluss einer gesonderten Produktions-,

Veranstaltungs- oder Spezialversicherung erforderlich sein.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist eine solche Versicherung nicht

Bestandteil des Angebots der Stuntteam.com GmbH.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Notwendigkeit eines erweiterten

Versicherungsschutzes zu prüfen und diesen auf eigene Kosten abzuschließen, sofern

nichts anderes vereinbart wurde.

26. Haftungsbegrenzung bei risikobehafteten Produktionen

Für Stunts, Spezialeffekte, Produktionen und sonstige risikobehaftete Leistungen gilt

ergänzend § 8 dieser AGB.

Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren

Schaden und auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der

Stuntteam.com GmbH begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bleibt unberührt.

27. Kein Erfolg geschuldet / Dienstleistung

Die Leistungen der Stuntteam.com GmbH erfolgen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611

ff. BGB.

Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Gelingen eines Stunts, einer Aufnahme, eines

Drehs, einer technischen Konstruktion oder einer Produktion, wird nicht geschuldet, sofern

dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Stuntteam.com GmbH schuldet ausschließlich die fachgerechte Planung und

Durchführung nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der geltenden

Sicherheitsstandards.

28. Sicherheitsentscheidungen und Abbruchrecht

Die Stuntteam.com GmbH bzw. der verantwortliche Stuntkoordinator ist jederzeit

berechtigt, Leistungen zu ändern, zu unterbrechen oder vollständig abzubrechen, wenn

nach fachlichem Ermessen Sicherheitsrisiken bestehen oder eine sichere Durchführung

nicht gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei Stunts, Spezialeffekten, Luftfahrteinsätzen, Höhenarbeiten,

Wasserstunts, Pyrotechnik, Rigging, Kran- und Hebeeinsätzen, der Verwendung von

Fahrzeugen, Fluggeräten oder Spezialkonstruktionen sowie bei Einsätzen mit Darstellern,

Kandidaten oder externen Teilnehmern.

Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz,

Minderung, Vertragsstrafe oder sonstige Ansprüche gegen die Stuntteam.com GmbH.

Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind in jedem Fall zu vergüten.

29. Produktionsrisiko / Durchführbarkeit

Die Durchführung von Stunts, Spezialeffekten, technischen Konstruktionen, Dreharbeiten

oder Veranstaltungen kann von äußeren Umständen abhängig sein, insbesondere von

Wetterbedingungen, Genehmigungen, behördlichen Auflagen, technischen Freigaben,

Sicherheitsbewertungen, gesundheitlicher Eignung von Teilnehmern oder Verfügbarkeit

von Personal oder Material.

Das Risiko, dass eine geplante Leistung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden

kann, trägt der Auftraggeber, sofern die Stuntteam.com GmbH dies nicht vorsätzlich oder

grob fahrlässig verursacht hat.

In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie

entstandene Kosten bestehen.

30. Produktionsausfall / Drehabbruch / Terminverschiebung

Kommt es zu Drehabbrüchen, Terminverschiebungen, Produktionsunterbrechungen oder

Ausfällen, die nicht von der Stuntteam.com GmbH zu vertreten sind, bleibt der

Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.

Dies gilt insbesondere bei Wetterausfall, Erkrankung von Darstellern, Ausfall von

Produktion oder Location, fehlenden Genehmigungen, technischen Defekten fremder

Geräte, Entscheidungen der Produktion, Sicherheitsbedenken, behördlichen Untersagungen

oder höherer Gewalt.

Die Stuntteam.com GmbH haftet nicht für Produktionsausfälle, Drehverzögerungen oder

daraus entstehende Kosten.

31. Erweiterte Haftungsbegrenzung bei Stunts und Spezialproduktionen

Bei Stunts, Spezialeffekten, Luftfahrteinsätzen, Events, Werbefilmen,

Fernsehproduktionen und sonstigen risikobehafteten Leistungen ist die Haftung der

Stuntteam.com GmbH, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden

Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

Eine Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare

Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bleibt unberührt.

Stuntteam.com GmbH

Feldkircher Weg 6

40789 Monheim am Rhein  

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Büro: +49 221 630607670

Mail: info@stuntteam.com

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